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Meine Geschichten, deine GeschichtenEs ist so eine Sache mit den eigenen Ideen und Projekten. Man trägt sie
im Herzen, arbeitet daran und ist fest von ihnen überzeugt. Doch meistens
ist die Überzeugung nicht ganz so „felsenfest“ und irgendwann beginnt
man, über das Vorhaben zu sprechen. Doch was, wenn der- oder diejenigen, denen man die Idee erzählt, diese so gut finden, dass sie selbst damit ein Projekt verwirklichen oder die Idee einfach Dritten weitererzählen, die einen Film daraus machen? Unwahrscheinlich?Fast jeder Autor/Journalist/Regisseur kann aus eigener schmerzlicher Erfahrung von Projekten berichten, die sie selbst erdacht, dann erzählt und später von anderen realisiert auf dem Bildschirm oder der Leinwand gesehen haben. Darüber sind schon viele Freundschaften zerbrochen! Es kann ein Konzept, ein guter Titel, eine ganze Szene, vielleicht auch eine ungewöhnliche Konstellation sein, aber auch eine komplette Filmidee.
Niemand spricht gerne über derartige Vorfälle, dennoch fänden sich, wenn es eine Liste der Täter und Opfer gäbe, einige mehr oder weniger illustre Namen darunter. Gelegenheit macht Diebe. Dabei werden Verstöße gegen das Urheberrecht mit mehrjährigen Freiheitsstrafen oder hohen Geldstrafen geahndet. Aber welcher Autor/Regisseur möchte sich schon mit einem Fernsehsender anlegen? Die Rechtsabteilung des Senders ist immer größer als die eines einzelnen Autors. Also Vorsicht!Oberste Regel:Erzählen Sie von Ihren Ideen so wenig wie möglich! Ideen sind nämlich durch das Urhebergesetz nicht geschützt. Jeder, sogar der Tischnachbar im Café, der zufällig mithört, darf sie verwenden. Was glauben Sie, warum manche Autoren so gerne stundenlang in Caféhäusern sitzen und einfach nur zuhören und beobachten? Mit den berühmten Musen in Gestalt der Lebenspartner sieht es genauso aus. Was sie im gemeinsamen Leben tun, sagen oder erzählen ist unzählige Male zum Inhalt großer Literatur geworden. Und wie sieht es eigentlich mit Ihnen selber aus? Haben Sie ein absolut reines Gewissen, was die Arbeiten anderer Urheber angeht? Ist es strafbar, sich durch Zeitungsberichte „inspirieren“ zu lassen? Solange es sich um eindeutige Meldungen handelt, ist es kein Vergehen. Aber schon beim ausformulierten philosophischen Diskurs im Feuilleton sieht die Sache ganz anders aus. Und die Klassiker, die Romane und Erzählungen? Darf man sich denn überhaupt nicht anregen lassen? Hier gilt die in Deutschland verbindliche Urheberrechtsklausel: Ist ein Autor 70 Jahre tot oder liegt die Veröffentlichung bereits 70 Jahre zurück, so darf ein Werk sogar bearbeitet werden. Wenn Sie denn unbedingt über Ihre Arbeit sprechen möchten, so tun Sie es
vorzugsweise, nachdem Sie bereits etwas zu Papier gebracht und mit einem
Hinweis wie „Alle Rechte am Stoff: Anton Autor, München, 20.Juni 2001“
versehen haben. Ihre Idee sollte dann bereits ihre individuelle Ausformung
und Gestaltung tragen (mindestens Konzeptseite oder Exposé), durch die sie
von anderen unterscheidbar ist. Grundsätzlich ist es nicht ungeschickt,
solch ein Dokument ähnlich wie ein Drehbuch per Notar oder noch einfacher
per an sich selbst geschickten, versiegelten Einschreibebrief als Beweis zu
sichern. Also vergessen Sie nicht: Beim nächsten netten Plausch bei einer Tasse Kaffee gut überlegen, ob Sie Ihre neuesten Projektideen so einfach ausplaudern. Solange es einfach nur ein paar erzählte Gedanken sind, gehören Sie noch lange nicht Ihnen... |
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